23.2.2010 - Dienstag - 12:20 bis 13:10 (Halle 9 - Stand D9)
Philipp Reusch, Reusch Rechtsanwälte
Medizinprodukte unterliegen strengen produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen. Dennoch kann es trotz höchster Sorgfalt vorkommen, dass unsichere Produkte in den Markt geraten. Neben den Aspekten der fehlenden Funktionalität stehen hier insbesondere sicherheitsrelevante Probleme im Vordergrund. Inwiefern ein Medizinproduktehersteller auf eine solche Situation mit einem Rückruf reagieren muss oder ob die Warnung hinsichtlich der Gefährlichkeit des Produkts genügt, ist seit Jahren umstritten und durch den Pflegebettenfall des Bundesgerichtshof nur vordergründig beantwortet worden. Der Vortrag zeigt die aktuellen Entwicklungen und insbesondere die Auswirkungen auf Verträge mit Lieferanten, Kunden und dem Versicherungsschutz auf.
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